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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

§1 Anwendung - Geltung

(1) DieRide4Charity Trophy 2011 ist eine Veranstaltung des Ride4Charity e. V..

(2) Aktuelle Änderungen der Teilnahmebedingungen werden im Internet unter www.ride4charity.de veröffentlicht. Sie sind in ihrer, bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

§2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Mountainbikes bzw. Equipment wie z.B. Helme, Trinkflaschen etc., die der Beschreibung im Reglement nicht entsprechen, oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, müssen vom Veranstalter ausdrücklich zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen werden.

(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

(3) Alle in der Ausschreibung und in ergänzenden Anweisungen und im Reglement enthaltenen , Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Ansprüche aller Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag, bzw. den von Ride4Charity e. V. erbrachten Leistungen stehen, hat der Teilnehmer nach Ende der Veranstaltung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung, gegenüber Ride4Charity e. V. geltend zu machen.

§3 Anmeldung – Anmeldebestätigung

(1) Die Anmeldung kann nur online auf der Homepage www.ride4charity.de über das entsprechende "Web-Formular" erfolgen. Die Anmeldung ist für die Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Registrierung erhalten die Teilnehmer hierüber zunächst eine Bestätigung. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit der Registrierung am Tag der Trophy zustande.

(4) Der Veranstalter versendet an die Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung eine Anmeldebestätigung. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er einer Sperre durch den BDR unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

(5) Die Teilnahme ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter übertragbar.

(6) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, bestehen keinerlei Ansprüche gegen den Veranstalter.

(7) Im Rahmen der Registrierung erhält der Teilnehmer nur gegen Vorlage seiner Anmeldebestätigung sowie seines Personalausweises/Reisepasses seine Startnummer. Sollte der Teilnehmer aus wichtigem Grund nicht in der Lage sein, die Startnummer persönlich abzuholen, dann muss er eine Person für die Abholung schriftlich bevollmächtigen. Ein Versand der Startnummer wird nicht vorgenommen.

(8) Ride4Charity e. V. kann den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, wenn:
•    er gegen das Reglement und/oder die Regeln und Hinweise (vor oder während der Veranstaltung) verstößt und
•    er die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet und
•    er den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet.

 (9) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit von 100 Startern fest. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

§4 Ausfall der Veranstaltung / Nichtantreten

Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter), Nichtantritt oder Abbruch der Veranstaltung aus Gründen, die die Veranstalter nicht zu vertreten haben, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden, wie Anreise- oder Übernachtungskosten.

§5 Haftungsausschluss

(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder den vom Veranstalter mit der Durchführung beauftragten Dritten sind ausgeschlossen.

(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Ride4Charity Trophy 2011. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Er hat selbst für die einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während der gesamten Veranstaltung einen Helm tragen, der den Ansi/Snell- bzw. den neuen TÜV-/GS-Normen oder UCI Bestimmungen entspricht.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.

(4) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der Teilnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.

(5) Die Startnummer muss bei Schließung des Rundkurses bei der Trophyleitung abgegeben bzw. ungültig gemacht werden. Die Abgabe wird von einem Ride4Charity Mitarbeiter registriert.

(6) Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen. Es wird dringend empfohlen, eine private Unfallversicherung abzuschließen.

§6 Datenerhebung und – verwertung

(1) Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Rundenzählung, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.

(2) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(3)Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.

§ 7 Verjährung

Ansprüche des Teilnehmers gegenüber Ride4Charity e. V., gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungsende.


München, 24.06.2011
Ride4Charity e. V.